Betreuer können sich nicht verpflichten, für ihre eigenen Klienten Eingliederungshilfeleistungen zu erbringen
Leistungserbringung nur im Rahmen einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung Rechtliche Betreuer können mit den Betroffenen, für die sie selbst bestellt sind, keine Verträge über sozialrechtlich abrechnungsfähige Dienstleistungen abschließen. Dies würde gegen das Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB verstoßen. Der Vertragsschluss müsste…