Über 300 € Kosten gerechtfertigt, wenn Betreuter Schlüsseldienst ruft
BGH bestätigt Zahlungspflicht auch bei Einwilligungsvorbehalt Kein besonderer Schutz für Betreute im Rechtsverkehr: trotz Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten bestätigte der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 27.11.2014, III Z A 19/14) die Verpflichtung eines Betreuten zur Zahlung von 319,50 € an einen Schlüsselnotdienst, der…