Betreuungsrichter haben bei Herabstufungen freie Hand, ob Vergütung zurückgefordert wird
BGH konkretisiert Ermessenserwägungen nicht Nach dem existenzvernichtenden Schlag einer Vergütungsherabstufung müssen Berufsbetreuer weiterhin auch mit Vergütungsrückforderungen rechnen. Der Bundesgerichtshof überlässt es dem Ermessen der Betreuungsrichter, ob und wieviel überzahlte Vergütungen zurückgefordert werden. Der 12. BGH-Senat bestätigte mit einem Beschluss vom…