Betreuter im Strafverfahren: immer Antrag auf Verteidigerbestellung und Aufgabenkreiserweiterung stellen
OLG Hamburg: Betreuer kann Rechtsmittel nur mit entsprechendem Aufgabenkreis einlegen Ein nicht anwaltlicher Berufsbetreuer mit dem Aufgabenkreis “Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten” ist nicht befugt, in einem Strafverfahren wirksam Rechtsmittel einzulegen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verlangt in einem jetzt…