Umwandlung eines Behindertentestaments lässt Schonvermögen auch für Betreuervergütung entfallen
LG Kassel: Landesjustizfiskus haftet nicht für interessenwidrige Genehmigung einer Erbteilsübertragung Vermögen, das ein Betroffener, der Begünstigter eines sog. Behindertentestamentes ist, im Zuge einer Erbteilsübertragung unter Aufhebung der objektiven Zweckbindung des zugewendeten Vermögens erlangt, unterfällt nicht dem Schonvermögen. Mit diesem Beschluss…