Monatsanfangsproblem vorläufig nur gerichtlich lösbar
Fehlkonstruktion des P-Kontos führt Willen des Gesetzgebers ad absurdum Das bereits einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Pfändungsschutzkonto aufgetretene „Monatsanfangsproblem“ ist zunächst nur mit Hilfe der Vollstreckungsgerichte lösbar, solange noch keine gesetzliche Klarstellung der insofern unzureichenden Formulierung im neuen…