Keine Anrechnung der Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer auf Alg II
Erste Sozialgerichtsentscheidung noch nicht rechtskräftig Die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer wird auf deren Ansprüche auf Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen angerechnet. Das Sozialgericht Cottbus stellte mit Urteil vom 20.08.2014 (S 2 AS 3428/12) fest, dass die jährliche Aufwandsentschädigung tatsächlich nur die…