Ordentliche Kündigung von Girokonten auf Guhabenbasis durch Sparkasse unzulässig
OLG-Urteile zunächst in Bayern und Sachsen-Anhalt anwendbar Bayerische Sparkassen dürfen Girokonten auf Guthabenbasis nicht ordentlich kündigen. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die eine entsprechende Regelung der bayerischen Sparkassenordnung verunklart, hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 29. April 2014 (3 U 2038/13) für…