Psychisch und suchtkranke Alg-II-Empfänger nicht zur Therapie verpflichtet
Jobcenter darf zur Arbeitsmarkteingliederung keine Therapie anordnen Die Pflicht zur Therapie einer psychischen oder Suchtkrankheit darf weder Bestandteil einer Eingliederungsvereinbarung noch eines Eingliederungsverwaltungsaktes des Jobcenters sein. Es gebe keine allgemeine Pflicht zur Gesunderhaltung oder Gesundung, auch nicht im Rahmen des…