Mit Widerspruchseinlegung dürfen im Sozialrecht nur zugelassene Rechtsdienst-leister beauftragt werden
Steuerberater gehören nach dem Bundessozialgericht nicht zu den zugelassenen Bevollmächtigten Während mit der Antragseinlegung jedermann beauftragt werden kann, dürfen im Widerspruchsverfahren geschäftsmäßig nur zugelassene Rechtsdienstleister tätig werden. Das Bundessozialgericht bestätigte die Zurückweisung eines Steuerberaters als Bevollmächtigten gem. § 13 Abs.…