Betreuungsbehörde verschafft Sozialhilfeträger Kenntnis vom Hilfebedarf
SG Frankfurt: kein Datenschutzhürde zwischen Betreuungsstelle und Sozialamt Mit der Prüfung der Betreuungsbedürftigkeit durch die örtliche Betreuungsstelle als Bestandteil eines Betreuerbestellungsverfahrens erhält der örtliche Sozialhilfeträger Kenntnis vom sozialhilferechtlichen Hilfebedarf. Es kommt nicht mehr auf die formale Antragstellung beim Sozialamt an.…