BGH: Berufsbetreuer hätte Vergütungsstufe selbst in Frage stellen können
Kein Vertrauensschutz nach Herabstufung von Heilpädagogen Die Opfer der existenzvernichtenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütungsherabstufung sind nach Meinung der Richter des 12. Senats selbst schuld: Berufsbetreuer, die jahrelang eine erhöhte Vergütungsstufe auf dem Verwaltungswege (Anweisung des gerichtlichen Kostenbeamten) zuerkannt bekamen,…