Menschenrecht auf Schutz und Hilfe durch Betreuung
Volker Lipp: Betreuungsrecht im Einklang mit UNO-Konvention Das deutsche Betreuungsrecht steht nicht im Widerspruch zur UNO-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UNO-BRK), gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nicht. Diese Auffassung vertrat Univ.-Prof. Dr. Volker Lipp (Uni Göttingen) in seinem Eröffnungsvortrag zum (12.)…