Keine 3. Vergütungsstufe für gleichgestellten DDR-Abschluss
Bundesgerichtshof widerruft vergütungsrechtliche Anerkennung von Ingenieurökonomen Die durch das Studium der Fachrichtung “Soziale Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie der elektro-technischen und elektronischen Industrie” zu DDR-Zeiten vermittelten Kenntnisse sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht für die Betreuung nutzbar. Dies solle auch gelten, wenn der Abschluss nach…