Aufgabenkreis Vermögenssorge reicht nicht für Wohnungsentrümpelung
Amtsgericht sieht Wohnungsangelegenheiten als erforderlich an Ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge kann keinen wirksamen Auftrag über eine Wohnungsentrümpelung erteilen. Dafür wäre der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten erforderlich. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Detmold die Zahlungsklage eines Entrümpelungsunternehmer gegen den Betreuten…