Keine Zwangsbehandlung, aber Hinwirken auf Medikamenteneinnahme
Bundesgerichtshof definiert Betreueraufgaben bei psychisch kranken Betroffenen Die Bestellung einer Berufsbetreuerin für einen behandlungsbedürftigen psychisch kranken Menschen ist nicht deshalb ungeeignet, weil dieser die faktische Handhabe fehlt, eine ärztliche Behandlung oder die Einnahme verordneter Medikamente gegen den Willen der Betroffenen…