Gesetzliche Krankenkasse muss über Zuordnung zur gesetzlichen oder privaten Versicherung entscheiden
Doppelte Ablehnung der Aufnahme durch beide Versicherungen unzulässig Weil alle in Deutschland wohnenden Personen verpflichtet sind, entweder einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung anzugehören (soweit sie nicht Empfänger laufender Sozialhilfeleistungen sind), muss über die Zuordnung zu einem der beiden Systeme…