BVfB fordert bei nicht bereitem Vermögen Vorauszahlung der Vergütung aus der Staatskasse
BSG-Urteil führt zu unzumutbaren Verzögerungen und Risiken bei der Vereinnahmung der Betreuervergütung „In § 1836c BGB muss klargestellt werden, dass es sich bei dem Vermögen, aus dem Berufsbetreuer ihre Vergütung entnehmen müssen, nur um tatsächlich vorhandenes Bargeld handeln kann, nicht…