Auf die richtige Verteilung kommt es an
Freistellungsaufträge sparen Abgeltungsteuer Kapitalerträge sind steuerfrei, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag vom 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Ehegatten) nicht übersteigen. Sie werden ohne Abzug von Abgeltungsteuer ausgezahlt, sofern einem Kreditinstitut – maximal in Höhe des Sparer-Pauschbetrages – ein Freistellungsauftrag für…