Betriebs- und Heizkostenguthaben von Alg-2-Empfängern sind unpfändbares Einkommen
Übereinstimmende Entscheidungen der obersten Bundesgerichte Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert. Mit…