Ohne Gesundheitssorge kein Einsichtnahme in Gesundheitsakten
Gutachtenübersendung an Betreuer ohne Aufgabenkreis stellt Datenschutzverletzung dar Nur mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge darf einem Betreuer ein medizinisches Gutachten übermittelt werden. Die Übermittlung eines Pflegegutachtens des MDK an einen Betreuer ohne diesen Aufgabenkreis stellt eine Sozialdatenschutzverletzung dar, wie das Landessozialgericht…