Fallschwierigkeiten der Betreuungsfälle können nach Diagnosen eingeteilt werden
Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Röttgers legt Grundlage für ein differenziertes Vergütungssystem Erstmals vor zehn Jahren hat im Vorfeld des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ohne weitere Begründung, behauptet, zwischen den die Betreuungsbedürftigkeit begründenden Diagnosen und der Schwierigkeit des Betreuungsfalles sowie dem Zeitaufwand…